Berlin, 23. Januar 2026 – Ende Oktober 2025 erklärte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kai Scheller, Oktober 2025 anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts des Bundesrechnungshofs zur Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes:

„Trotz milliardenschwerer Förderungen verfehlt die Bundesregierung ihre ambitionierten Ziele beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Angebot und Nachfrage bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dies gefährdet das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 und die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Und solange nicht absehbar ist, dass Wasserstoff preislich wettbewerbsfähig wird, droht eine staatliche Dauerförderung die bereits aus den Fugen geratenen Bundesfinanzen weiter unter Druck zu setzen“..

Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des Formats „Energiediskurs 2026 in der Villa Gary“ diskutiert, wie sich die Nationale Wasserstoffstrategie künftig weiterentwickeln könnte und sollte.

Hanna Schumacher, zuständige Unterabteilungsleiterin im BMWE, erläuterte, dass das Ministerium nach dem Regierungswechsel feststellen musste, dass sich zentrale Annahmen der vorherigen Bundesregierung nicht bewahrheitet hätten. Entsprechend werde die Strategie nun nachjustiert. Der aktuelle Monitoringbericht habe die zentralen Handlungsfelder klar benannt. Leitlinie des ministeriellen Handelns sei wieder das energiewirtschaftliche Dreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz – auch wenn diese Ziele teilweise in einem Spannungsverhältnis zueinander stünden.

Wasserstoff komme weiterhin eine zentrale Rolle zu, insbesondere perspektivisch in industriellen Anwendungen. Dabei müsse jedoch sichergestellt werden, dass der Fuel-Switch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht gefährde, notfalls auch durch eine Reduzierung der Kosten mittels staatlicher Unterstützung. Im Verkehrssektor sieht das BMWE den Einsatz von Wasserstoff vor allem in Bereichen, die dem Elektroantrieb schwer zugänglich sind, insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen sowie in der Luft- und Schifffahrt. Für die Stromerzeugung solle Wasserstoff aufgrund der hohen Kosten erst nach 2040 genutzt werden; im Gebäudesektor sei er hingegen nicht vorgesehen.

Grundsätzlich verfolge das BMWE das Ziel, sich weniger auf neue Strategiepapiere zu konzentrieren, sondern stärker auf die konkrete Umsetzung. Als zentrale Ansatzpunkte nannte Schumacher unter anderem die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, die Kraftwerksstrategie, die Umsetzung des EU-Binnenmarktpakets, , die Akzeptanz von blauem Wasserstoff, die Weiterentwicklung der THG-Quote im Verkehr sowie die Förderung von Importkorridoren. Bis zum Frühjahr erwarte man die Entscheidung in Brüssel, ob eine Vereinfachung der RFNBO-Kriterien noch dieses Jahr zu erreichen sei.

Friederike Lassen, Vorständin des Deutschen Wasserstoffverbandes, begrüßte ausdrücklich den stärkeren Fokus des BMWE auf die Umsetzung. Sie stimmte dem Bundesrechnungshof zu, dass der Markthochlauf bislang deutlich zu langsam verlaufe. Es brauche neuen Schwung, da hohe Stromkosten, fehlende verlässliche Nachfrage, komplexe Vergabeverfahren, langwierige Genehmigungsprozesse sowie langwierige parlamentarische Abläufe den Ausbau erheblich behinderten.

Sie betonte, dass das Net-Zero-Ziel kein bloßes politisches Leitbild, sondern ein konkreter Transformationsauftrag sei. Die Diagnose des Bundesrechnungshofs sei ein wichtiger Impuls. Die bisherigen Maßnahmen seien nicht ausreichend marktorientiert gewesen, um grünen Wasserstoff in relevanten Mengen wettbewerbsfähig in den Markt zu bringen. Dies sei jedoch kein Argument gegen Wasserstoff – sondern ein klarer Handlungsauftrag an Politik und Verwaltung. Um diesen zu erfüllen, forderte sie die Schaffung von Leitmärkten durch verbindliche Quoten und langfristige Abnahmeverträge mit Laufzeiten von zehn bis fünfzehn Jahren, eine Halbierung der Genehmigungsdauer sowie eine koordinierte nationale Ausbauplanung.


Zusammenfassung der anschließenden Diskussion

Die Diskussion setzte zunächst bei der Frage an, welche Elemente der Nationalen Wasserstoffstrategie angepasst werden sollten. Dabei bestand weitgehend Einigkeit, dass das geplante Wasserstoff-Kernnetz grundsätzlich richtig dimensioniert sei. Wasserstoff solle allerdings möglichst dort produziert werden, wo er benötigt werde. Da die heimische Produktion den prognostizierten Bedarf jedoch nicht decken könne, seien internationale Partnerschaften unverzichtbar. Die bestehenden Importstrategien mit mehreren Importkorridoren wurden überwiegend als zielführend bewertet.

Elektrolyseure sollten netzdienlich betrieben werden. Die Bundesnetzagentur schlage außerdem vor, die bestehende Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure abzuschaffen. Beides werde jedoch die Kosten der heimischen Wasserstofferzeugung erhöhen. Zudem wurde die RED III kritisch bewertet, da sie die Wasserstoffgestehungskosten weiter erhöhe. Die Kriterien für die Erzeugung ‚grünen Wasserstoffs‘ sollten daher erneut reformiert werden.

In der Frage, ob Klimaneutralität bis 2045 ohne dauerhaft subventionierte Wasserstoffwirtschaft erreichbar sei, zeigten sich zwei gegensätzliche Positionen. Einerseits wurde argumentiert, dass dauerhafte Subventionen vermieden werden könnten. Zwar sei eine anfängliche Investitionsförderung notwendig, langfristig müssten sich die Betriebskosten jedoch selbst tragen. Dies könne durch Marktkonsolidierung, Skaleneffekte, einen hohen Importanteil zur Kostensenkung, vereinfachte regulatorische Anforderungen und eine stärkere Beteiligung privaten Kapitals erreicht werden.

Demgegenüber stand die klare Einschätzung, dass Wasserstoff dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werde. Dies folge schon aus den Energieverlusten bei der Erzeugung und Verwertung von Wasserstoff. Ohne dauerhafte Subventionierung sei kein tragfähiger Markthochlauf möglich, solange Wasserstoff mit fossilen Brennstoffen im Wettbewerb stünde.

Ob ein durchgeplanter Leitmarkt das geeignete Instrument sei, um in Deutschland bis 2045 eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, blieb letztlich offen. Diskutiert wurde die Notwendigkeit, zwischen staatlichen und privaten Märkten zu unterscheiden. Ein staatlich initiierter Leitmarkt dürfe keinesfalls mit zusätzlicher Bürokratie einhergehen. Zugleich würde ein solcher Ansatz eine umfassende Planung der gesamten Wertschöpfungskette erfordern und voraussetzen, dass die Instrumente kohärent zusammengedacht werden. Inwieweit dies gelingen könne, ohne in planwirtschaftliche Strukturen abzurutschen, blieb ungeklärt.

Wir danken den Referentinnen des Workshops, Hanna Schumacher und Friederike Lassen, herzlich für ihre Beiträge sowie für die engagierte und differenzierte Diskussion.

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