Was ist erforderlich, um unsere Energieversorgung als kritische Infrastruktur zu sichern?

Executive Summary 26/07

Was ist erforderlich, um unsere Energieversorgung als kritische Infrastruktur zu sichern?

Berlin, Juli 2026Klimaneutralität bis 2045 bleibt das erklärte politische Ziel Deutschlands. Zugleich zeichnet sich jedoch immer deutlicher ab, dass dieses Ziel nur mit erheblichen Anstrengungen erreichbar sein wird. Hinzu kommt, dass die Resilienz der Energieversorgung bislang häufig hinter klimapolitischen Zielsetzungen zurückstand.

Die aktuellen Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten machen jedoch deutlich, dass Energieversorgungsanlagen heute zu den wichtigsten strategischen Angriffszielen gehören. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit unsere Energieinfrastruktur als Teil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Verteidigungs- und Krisenfall ausreichend geschützt ist und ob der Resilienz künftig ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden sollte. Die Sabotageanschläge auf die Berliner Energieversorgung im Herbst 2025 und im Januar 2026 haben eindrucksvoll gezeigt, dass selbst die Energieversorgung der Bundeshauptstadt verwundbar ist.

Dr. Jan Henrik Conrady (Public Affairs, LEAG) erläuterte zunächst die gesetzlichen Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes und zeigte anschließend aus Sicht der Stromwirtschaft bestehende Lücken sowie praktische Hemmnisse auf. Das Gesetz ist seit dem 17. März dieses Jahres in Kraft. Es wurde vor allem mit Blick auf die Cybersicherheit geschaffen. Dabei versteht es sich als Rahmengesetz und verfügt derzeit noch nicht über den erforderlichen regulatorischen Unterbau. Einen wichtigen Schritt stellt der am 26. Mai vom Bundesministerium des Innern veröffentlichte Referentenentwurf der KRITIS-Verordnung dar.

Der Verordnungsentwurf definiert die betroffenen Sektoren, Branchen, kritischen Dienstleistungen, Anlagenkategorien und die jeweiligen Schwellenwerte. Als Regelfall gelten Energieversorgungs- und Netzbetreiber, deren Anlagen mehr als 500.000 Menschen versorgen. Darüber hinaus enthält der Entwurf umfangreiche Betreiberpflichten, unter anderem zu den Themen Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzmaßnahmen, Resilienzplanung, Nachweisführung und Meldewesen bei Sicherheitsvorfällen. Das Gesetz sieht zudem eine persönliche Haftung der Geschäftsführung sowie empfindliche Bußgelder vor.

Mit Blick auf die praktische Umsetzung kritisierte Conrady insbesondere die komplexen Zuständigkeiten. Es fehle an klar definierten Ansprechpartnern sowie eindeutigen Melde- und Informationsketten. Zudem sei der Informationsfluss bislang nahezu ausschließlich auf die Behörden ausgerichtet. Für einen wirksamen Schutz benötigten die Betreiber jedoch auch ein aktuelles nationales Sicherheitslagebild. Das häufig beschriebene „Hase-und-Igel-Spiel“ bei Sicherheitsüberprüfungen sei wenig zielführend. Erforderlich seien stattdessen regelmäßige gemeinsame Übungen von KRITIS-Betreibern, Sicherheitsbehörden und Blaulichtorganisationen. Angesichts der organisatorischen Unzulänglichkeiten seien die scharfen Regelungen zur persönlichen Haftung nicht gerechtfertigt.

Rouven Stubbe vom Helmholtz-Zentrum Berlin erläuterte anschließend, welche Lehren sich aus den Erfahrungen der Ukraine ziehen lassen. Das Land ist seit Jahren massiven russischen Angriffen auf seine Energieinfrastruktur ausgesetzt. Während zunächst großflächige Angriffe auf das Stromnetz mit dem Ziel flächendeckender Stromausfälle im Vordergrund standen, richten sich die Angriffe inzwischen gezielt gegen Großstädte, um Bevölkerung und Wirtschaft durch Kälte und Dunkelheit nachhaltig zu beeinträchtigen.

Die Angriffe führten zu einem ständigen Kreislauf aus Zerstörung und Wiederaufbau konventioneller Kraftwerke und anderer Einrichtungen der Energieversorgung. Seit 2024 ist deshalb ein deutlicher Anstieg der Importe von Generatoren, Batteriespeichern, Netzkomponenten und Photovoltaikanlagen zu beobachten. Gleichzeitig schützt die Ukraine besonders kritische Netzinfrastrukturen konsequent und verfügt inzwischen über spezialisierte Reparaturteams sowie umfangreiche Materialreserven. Dadurch konnten beschädigte Übertragungsanlagen häufig innerhalb weniger Stunden oder Tage wieder in Betrieb genommen und großflächige Stromausfälle verhindert werden. Die Vielzahl dezentral eingesetzter Dieselgeneratoren sei jedoch eine starke Umweltbelastung.

Als besonders verwundbar erwiesen sich die Wasser- und Wärmeversorgung mehrgeschossiger Gebäude sowie Regionen, die nur über ein Umspannwerk oder ein Heiz- beziehungsweise Kraftwerk verfügen.

Aus den Erfahrungen der Ukraine leitete Stubbe folgende Erkenntnisse ab:

  • Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhöhen die Resilienz von Strom- und Fernwärmesystemen gegenüber zentralen Großkraftwerken.
  • Inselnetzfähige Energieversorgung sichere die Versorgung kritischer Infrastruktur auch bei länger andauernden Stromausfällen.
  • Eine engere Koordination von Strom-, Wärme- und Wasserversorgung ermöglicht gemeinsame Backup-Systeme und einen effizienteren Ressourceneinsatz.
  • Hybridanlagen aus Photovoltaik und Batteriespeichern erhöhen die Versorgungssicherheit erheblich; Batteriespeicher stellen dabei einen entscheidenden Baustein dar.

Daraus ergeben sich insbesondere folgende Handlungsempfehlungen:

  • gezielter Schutz zentraler Kraftwerke und Umspannwerke gegen Sabotage und militärische Angriffe,
  • Ausbau dezentraler und inselfähiger Energieanlagen,
  • Aufbau strategischer Reserven kritischer Komponenten, beispielsweise von Großtransformatoren,
  • regelmäßige Krisenübungen, um schnelle Reparatur- und Wiederherstellungsprozesse zu trainieren.

Christian Feuerherd, CEO der Berliner Energie und Wärme GmbH, betrachtete das Thema aus der Perspektive eines unmittelbar für die Versorgungssicherheit verantwortlichen Unternehmens. Nach seiner Einschätzung fehlt bislang ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sieht er darin eine Chance, den Umbau des Energiesystems mit einer deutlichen Stärkung der Resilienz zu verbinden.

Die angestrebte Dekarbonisierung könne nur durch eine weitgehende Elektrifizierung gelingen. Voraussetzung hierfür sei jedoch ein intelligentes, dezentrales System aus Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Steuerung. Gerade diese Diversifizierung bilde die Grundlage für eine höhere Versorgungssicherheit und Resilienz.

Zusammenfassung der Diskussion

Intensiv diskutiert wurde die Frage, wie sich der Schutz Kritischer Infrastruktur mit dem Transparenzprinzip vereinbaren lässt, das demokratischer Kontrolle, Korruptionsprävention und der Bürgerbeteiligung dient. Dabei wurde zunächst darauf hingewiesen, dass Spionage sowieso u.a. mittels Satelliten unabhängig von gesetzlichen Transparenzvorgaben erfolgt. Zudem seien zahlreiche Daten bestehender Anlagen bereits öffentlich zugänglich und damit auch potenziellen Angreifern bekannt. Gleichwohl wurde angeregt zu prüfen, ob Umfang und Detailtiefe veröffentlichter Informationen künftig stärker am Sicherheitsinteresse ausgerichtet werden sollten. Einigkeit bestand außerdem darüber, dass absolute Datensicherheit nicht erreichbar ist.

Für neue Energieanlagen wurde eine differenzierte Betrachtung vorgeschlagen. Transparenz könne wesentlich zur Akzeptanz vor Ort beitragen, Vertrauen schaffen und die Seriosität von Projekten unterstreichen. Anders sei die Situation allerdings zu bewerten, wenn Transparenz gezielt genutzt werde, um Projekte systematisch zu verzögern oder zu verhindern. Die Teilnehmenden plädierten daher für eine ausgewogene Form der Transparenz, die sowohl Sicherheitsinteressen als auch den Bürokratieabbau berücksichtigt.

Auch hinsichtlich der Grenzen des Schutzes Kritischer Infrastruktur bestand weitgehende Einigkeit: Einen absoluten Schutz kann es nicht geben. Ziel müsse vielmehr sein, Schäden durch geeignete Präventionsmaßnahmen möglichst gering zu halten. Dazu gehören technische Redundanzen, alternative Versorgungswege sowie ein ausgeprägtes Krisenbewusstsein, das durch regelmäßige Übungen und eine geeignete Kommunikation – insbesondere gegenüber öffentlichen Einrichtungen – gestärkt werden sollte. Die Übergänge zwischen zivilem Bevölkerungsschutz und Landesverteidigung seien dabei zunehmend fließend.

Schließlich wurde die Bedeutung von Diversifizierung beim Schutz kritischer Infrastruktur intensiv diskutiert. Diversifikation gilt seit jeher als bewährtes Mittel zur Risikominderung und zur Stärkung der Resilienz. Vor diesem Hintergrund wurde erörtert, ob auch künftig unterschiedliche Energieträger – einschließlich fossiler Energien – einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Die Diskussionsrunde kam zu dem Ergebnis, dass ein breiter Energiemix grundsätzlich geeignet ist, Risiken zu reduzieren. Gleichzeitig wurde ein deutlich höheres Maß an Technologie- und Innovationsoffenheit eingefordert. Die Vorteile dezentraler erneuerbarer Energien wurden ausdrücklich anerkannt. Dabei wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass kleinere dezentrale Einrichtungen der Energieversorgung schwieriger gegen Angriffe durch billige Drohnen zu schützen seien. In diesem Zusammenhang wurde auch die geplante Verabschiedung des Stromversorgungs- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) begrüßt.

Fazit

Der Workshop machte deutlich, dass die Anforderungen an die Resilienz der Energieversorgung angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage grundlegend neu bewertet werden müssen. Klimaneutralität und Versorgungssicherheit dürfen dabei nicht als Gegensätze verstanden werden. Vielmehr wird es darauf ankommen, beide Ziele künftig stärker miteinander zu verbinden. Gleichzeitig ist aber gerade der Schutz kritischer Infrastruktur angesichts der Notwendigkeit schneller Reaktionsfähigkeit klarer und zentraler zu organisieren. Zuständigkeitswirrwarr ist dafür Gift. Patentrezepte gibt es allerdings nicht – gefragt ist vielmehr ein intelligenter Mix aus technischer Diversifizierung, organisatorischer Vorbereitung, klaren Zuständigkeiten und einer engen Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Betreibern Kritischer Infrastruktur. Außerdem waren sich alle Referenten einig, dass Üben, Üben, Üben von entscheidender Bedeutung ist, um Schwachstellen in der Praxis zu erkennen.

Wir danken den Referenten des Workshops Dr. Jan Henrik Conrady, Rouven Stubbe und Christian Feuerherd herzlich für ihre Beiträge sowie für die engagierte und differenzierte Diskussion.

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