„Energiediskurs 2026 in der Villa Gary: Wie realistisch ist das Net-Zero-Ziel für 2024?“
Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in der Klemme?
Berlin, 17. April 2026 – „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ bleibt weiterhin das politische Ziel. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass diese Vorgabe nur schwer zu erreichen sein dürfte. Die Bundesregierung arbeitet daran, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Minderungsziele sicherzustellen: Treibhausgasneutralität bis 2045 sowie eine Reduktion der Emissionen um 65 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990.
Am 25. März dieses Jahres hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Gleichzeitig gab die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu bedenken, dass Klimaschutzstrategien überdacht werden müssten, „wenn Nachhaltigkeit die Wirtschaft zum Einsturz bringt“. Eine Reduktion von etwa 90 Prozent sei für eine Volkswirtschaft wie Deutschland ebenfalls akzeptabel.
Bereits Anfang 2025 hatte Thomas Unnerstall im Rahmen des „Energiediskurses in der Villa Gary“ empfohlen, im Sinne des Pareto-Prinzips zunächst im ersten Schritt eine Reduktion um 80 Prozent anzustreben. Die verbleibenden 20 Prozent ließen sich voraussichtlich besser bewältigen, wenn Mitte der 2030er-Jahre mehr Klarheit über den Stand der Technologien bestehe.
Die Bundesregierung steht dabei unter doppeltem Druck: Einerseits sind die Klimaschutzziele gesetzlich verbindlich festgeschrieben, andererseits verschlechtern steigende Energie- und CO₂-Kosten die Wettbewerbsbedingungen der Industrie – insbesondere in der international stark konkurrierenden Chemiebranche. Der Abbau tausender Arbeitsplätze sowie die Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland mit günstigeren Rahmenbedingungen sind bereits zu beobachten.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des „Energiediskurses 2026 in der Villa Gary“ darüber diskutiert, wie dieses Dilemma aufgelöst werden könnte.
Anke Oppermann, Ministerialdirigentin und Leiterin der Gruppe 32 (Umwelt- und Landwirtschaftspolitik; Nachhaltigkeit und Klimaschutz) im Bundeskanzleramt, griff die eingangs geschilderte Lage auf. Sie betonte, dass das Thema umfassender betrachtet werden müsse, und erläuterte die klimapolitischen Leitplanken der Bundesregierung.
Für den Bundeskanzler seien eine Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördernde Politik und die Umsetzung der dafür notwendigen Reformen zentral. Insofern würden auch komplexe Reformvorhaben in verschiedenen wachstumsrelevanten Politikfeldern wie bei den Energie- und besonders den Stromkosten jetzt mit großem Nachdruck angegangen. Eine weitere Elektrifizierung sei dabei auch für die Förderung neuer Geschäftsmodelle und mehr volkswirtschaftliche Resilienz besonders wichtig. Für besonders energieintensive Branchen wie die Chemie gebe es aktuell Maßnahmen zur Senkung der Strompreise wie die Stromsteuerabsenkung, die Strompreiskompensation, den Industriestrompreis und den Netzentgelte-Zuschuss. Die Bundesregierung werde weiter an der Absenkung der Strompreise als wichtigem Standortfaktor arbeiten. Wichtig sei es dabei, absehbar die Wende weg von einem überkomplexen Subventionierungssystem hin zu effizienzgeleiteten, innovationsfördernden Maßnahmen zu vollziehen.
Einen kleineren Teil der Energiekosten machen die Kosten aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (ETS 1) aus, welche bislang weitestgehend durch die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten und die Strompreiskompensation ausgeglichen werden. Klimaschutz sei nicht die Ursache der aktuellen wirtschaftlichen Lage, aber ein besserer, smarterer Klimaschutz könne dazu beitragen, dass die Wirtschaft wieder auf einen Wachstumspfad kommt.
Deshalb habe der Bundeskanzler eine Initiative zur Stabilisierung und Fortentwicklung des ETS 1 gestartet. Denn der ETS sei das marktwirtschaftliche klimapolitische Instrument und sei in technologieoffener Ausgestaltung für die Planungssicherheit von Unternehmen, Haushalten und Investoren wichtig. Denn die gemeinsame Aufgabe sei es, aus der aktuellen Krise Impulse zu entwickeln, ohne die technologischen Entwicklungen der nächsten 20 Jahre vorwegzunehmen. Es gehe darum, Anreize für Innovationen zu schaffen, so dass Unternehmen in Geschäftsmodelle investieren, die kaum oder nur schwer vermeidbare Emissionen reduzieren, z.B. im Automobilbau, in der Heiztechnik, in der Energiewirtschaft, jeweils mit nachfolgender Wertschöpfung gerade in Deutschland. Mit dem ETS 1 sei es gelungen, das Wirtschaftswachstum nicht mehr mit einem Anstieg der CO2-Emissionen einhergeht, im Gegenteil: unter dem ETS 1 haben sich die CO2-Emissionen halbiert, gerade durch den Ausbau von Solar- und Windenergie.
In Brüssel reichten die Positionen zum ETS 1 von Forderungen nach einer Abschaffung des Systems bis hin zum Wunsch, keinerlei Änderungen vorzunehmen. Der Bundeskanzler habe sich hier für einen Mittelweg ausgesprochen und in einem sogenannten „Non-Paper“ einen entsprechenden Vorschlag nach Brüssel übermittelt und dafür viel Zustimmung erhalten. Zu den deutschen Vorschlägen zählen unter anderem: die Anpassung der Gesamtemissionsmenge, damit nach 2039 noch Zertifikate ausgegeben werden können; die Berücksichtigung von Negativemissionen; die Verbesserung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM); das langsamere Abschmelzen der kostenlosen Zuteilungen und entsprechende Verbesserungen bei den Benchmarks sowie Anpassungen der Marktstabilitätsreserve.
Norbert Theihs, Geschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie e.V., unterstrich, dass seine Branche die Signale der Bundesregierung grundsätzlich wahrnehme – auch wenn nicht alle Ressorts gleichermaßen reformbereit seien. Die Chemieindustrie erfülle ihre Klimaschutzziele derzeit über, was jedoch vor allem auf den Produktionsrückgang zurückzuführen sei. Gleichzeitig diskutiere man aber weniger die Prozentzahlen der verschiedenen Klimaschutzziele, da die Innovationen der nächsten Jahrzehnte heute grundsätzlich noch nicht vorhersagbar seien. Für sie sei die Förderung von Innovationen ein Schlüssel für die zukünftige Entwicklung.
Nun seien kurzfristig wirksame Entlastungsmaßnahmen erforderlich, etwa im Rahmen des ETS und mit Blick auf die Strompreise. Gleichzeitig dürften keine zusätzlichen Regulierungen eingeführt werden, die die wirtschaftliche Tätigkeit weiter erschweren (Stichwort: Moratorium).
Den Vorwurf, die Branche habe ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Anforderungen einzustellen, wies er zurück. Es fehle weiterhin an ausreichend CO₂-frei erzeugtem Strom. Zudem würden andere Länder – entgegen den Vereinbarungen des Pariser Abkommen – deutlich weniger ambitioniert bei der Emissionsreduktion vorgehen, was dortigen Produzenten einen Wettbewerbsvorteil bringe. Eine einseitige Fokussierung auf erneuerbare Energien lehne der Verband ab; vielmehr sei ein ausgewogener Energiemix erforderlich.
Zusammenfassung der anschließenden Diskussion
Drei zentrale Fragen wurden den Tischgruppen zur Diskussion gestellt:
- Wirken sich Klimaschutzziele förderlich oder hemmend auf die Wirtschaftsleistung aus?
- Sollte Klimapolitik flexibler auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren?
- Wie sollten begrenzte finanzielle Mittel zwischen Klimaschutz, Wirtschaftsförderung und sozialer Abfederung verteilt werden?
Auf alle drei lautete die Antwort ein differenziertes „Jein“.
So fand etwa größere Flexibilität für die Klimaschutzziele keine breite Unterstützung. Auch wenn die Evaluation von Zielen und deren Erreichbarkeit eine zentrale Aufgabe verantwortungsvoller Politik sei, wurde die Bedeutung von Planbarkeit und Investitionssicherheit für wichtiger gehalten – verbunden mit dem Wunsch, politische Zielsetzungen nicht fortlaufend anzupassen.
Weitgehend Einigkeit bestand bei der Frage, dass auch in Zukunft ein diversifizierter Energiemix in Deutschland und Europa erforderlich ist. Um diesen zu erreichen sei es von zentraler Bedeutung, die Offenheit für Innovationen zu schaffen und zu erhalten. Gleichzeitig müsse Deutschland davon wegkommen, bei der Regulierung ein ‚Goldplating‘ zu betreiben, indem auf die strengen Regulierungen der EU in der deutschen Umsetzung noch weitere Anforderungen aufgesattelt würden. Klimaschutz sei wichtig, er müsse aber so gestaltet werden, dass er auch in Zukunft offen für Innovationen sei und Akzeptanz in der Bevölkerung finde.
Offen blieb die Frage, wie mit grundlegenden politischen Richtungswechseln nach regulären Wahlen umzugehen sei. Ebenso ungeklärt blieb, anhand welcher Kriterien entschieden werden sollte, wer finanzielle Unterstützung benötigt – etwa im Kontext eines möglichen Klimageldes für sozial schwächere Haushalte.
Fazit des Nachmittags: Klimaschutz ist notwendig, aber er muss flexibler und smarter gestaltet werden, damit er die Wirtschaftsentwicklung nicht behindert. Alle erkennen das Dilemma zwischen einerseits den starr festgeschriebenen Klimaschutzzielen und andererseits der Notwendigkeit, Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und zu fördern – aber den richtigen Pfad auf diesem Weg zu finden, fällt schwer.
Wir danken den Referierenden des Workshops, Anke Oppermann und Norbert Theihs, herzlich für ihre Beiträge sowie für die engagierte und differenzierte Diskussion.

